Zweck des Vereins ist die
Die zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen sind im Besonderen:
„Goldmunds Beitrag zur Gewaltprävention an bayerischen Schulen“.
Ziel dieses Projektes ist es, einen Beitrag zur Gewaltprävention an bayerischen Schulen zu leisten. Das methodische Vorgehen hat die Entwicklung sozio-emotionaler Fertigkeiten bei Kindern und Jugendlichen vor Augen. Das Mittel dazu ist das Verfassen und Erzählen von Geschichten. Das Kind/ der Jugendliche begibt sich durch das Verfassen einer Geschichte in eine unbewusste Selbstreflexion: Probleme die noch vor kurzen unüberwindbar schienen gewinnen an Struktur und können dadurch bezwungen werden. Zudem erfährt er/sie die Befreiung, wenn man eigene Sorgen, Ängste, Freuden und Hoffnungen artikulieren kann.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinnes des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen
keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Rechnungen von Dozenten, Bürokräften oder Projektmitarbeitern
die sich aus Organen des Vereins (gemäß §6 Organe) von Goldmund e.V. rekrutieren, dürfen die marktüblichen Leistungssätze für vergleichbare Leistungen nicht übersteigen und sind insbesondere auf
die Art und den Umfang der Tätigkeit abzustellen. Als Orientierung dienen die Leistungssätze gemeinnütziger Stiftungen wie z.B. Sabel-München.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 2002.
Die Organe des Vereins sind:;
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer eines Jahres einen Kunstbeirat der dem künstlerischen Vorstand unterstellt ist. Er hat die Aufgabe die Arbeit des künstlerischen Vorstands zu
unterstützen und insbesondere in künstlerischen und kunstpolitischen Fragen zu beraten und zu unterstützen. Er besteht aus höchsten sechs Mitgliedern.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer eines Jahres einen Wirtschaftsbeirat der dem wirtschaftlichen Vorstand unterstellt ist. Er hat die Aufgabe die Arbeit des wirtschaftlichen Vorstands
insbesondere in den Aufgaben: Marketing, Spenden, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederverwaltung, Webauftritt, Planung und verwandten Aufgabenbereichen zu unterstützen. Hierzu einzelne
Funktionen zu definieren, obliegt dem wirtschaftlichen Vorstand.
Um die Handlungsfähigkeit des Vereins sicherzustellen, kann der 1. Vorsitzende folgende Organe gegen Nennung von Gründen vor Ablauf der Amtsperiode ohne Einhaltung von Fristen ihres Amtes
entheben: den wirtschaftlichen Vorstand, den künstlerischen Vorstand. Gründe können sein: Anzeichen der fehlenden Qualifikation zur Ausübung des Amtes, Anzeichen fehlender Motivation zur Ausübung
des Amtes, Schädigung des Vereins durch unzureichende Ausübung des Amtes usw. Die Mitgliedschaft ist davon unberührt. Im Falle der Amtsenthebung übernimmt der 1. Vorsitzende die Amtsgeschäfte
kommissarisch und leitet mit einer Frist von sechs Monaten Neuwahlen durch die Mitgliederversammlung ein. Dem 1. Vorsitzenden obliegt die allgemeine Geschäftsführung. In kontrovers diskutierten
Fragen, von deren Lösung entweder die Handlungsfähigkeit des Vereines abhängt, Gefahr in Verzug herrscht, Fristen eine Lösungsfindung erzwingen oder die finanzielle Situation des Vereins
betroffen ist, kann er einen Schiedsspruch aussprechen um die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen. Dabei muß er den Wirtschaftsbeirat und den Kunstbeirat hören.
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet der Vorstand unter Berücksichtigung des
Jahresfinanzplans des wirtschaftlichen Vorstands. Beiträge für Schüler und Studenten können um bis zu 50% ermäßigt werden. Gründungsmitglieder, die in der Satzung aufgeführt sind, sind lebenslang
von der Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an „Brot für die Welt“, die es ausschließlich und unmittelbar zu humanitären
Zwecken verwenden darf.
Festgestellt am 25. Januar 2000 / erste Änderung am 19. Dezember 2002 / zweite Änderung am 21. Januar 2004
Unterschriften:
Die Gründungsmitglieder
Norbert J. Kober
Helena Gogiaschwili
Anja Schmidt
Hans-Jürgen Schlatzer
Marat Rahmatulin
Ronald Häberer
Stefan Kirste
Ines Hudobec
Beate Droppelmann
Hofer Andrea
Petra Dressel
Michael Schmitt