Im Jahr 2020 wurde die seit 2003 gültige Zertifizierungsordnung der Stiftung Erzählen um weitere Zertifizierungsoptionen erweitert.
In den Berufsverband der "Goldmund Märchen- und Geschichtenerzähler*innen" wird aufgenommen wer folgende Anforderungen erfüllt:
- Teilnahme an allen Modulen des Zertifikatskurses
- Teilnahme an einem der öffentlichen Erzählkunstabende im Rahmen des Zertifikatskurses ODER, und dies ist seit 2020 NEU:
- Nachweis eines öffentlichen Auftrittes im Erzählkunstumfeld außerhalb des Zertifikatskurses (z. B. im Rahmen von ZungenZauberErzählZeit oder ähnliches)
- Nachweis eines erzählpädagogischen Angebotes in einer öffentlichen Einrichtung (Kita, Hort, Inklusion, Schule, Pflege, Altenarbeit, Sozialarbeit, betreutes Wohnen, Mehrgenerationenhaus etc.)
- Nachweis eines erzählkünstlerischen Angebotes im Rahmen der Touristik (Sagenwanderung, Themenstadtführung, Fahrende Mundwerkerei, etc.).
Bitte zu den oben genannten Möglichkeiten ein Video der Veranstaltung aufnehmen - Dein Auftritt wird ab der Woche 4 im Rahmen der Ausbildung angesehen und besprochen. Es genügt einfache
Videoqualität, z. B. mit dem Smartphone.